Schadensrecht

Die Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten führt regelmäßig zur Haftung. Der Schädiger muss dem Geschädigten den entstandenen Schaden ersetzen. Im vertraglichen Bereich geht es oft um Pflichtverletzungen nach § 280 BGB, die zu Schadensersatzansprüchen führen können. Im sog. Deliktsrecht (§ 823 ff. BGB) ist geregelt, für welche Rechtsverletzungen Schadensersatz zu leisten ist. Hierzu zählen beispielsweise

  • Körperverletzungen und Sachbeschädigungen,
  • Verletzung der Aufsichtspflicht,
  • Verletzung von Verkehrssicherungspflichten oder 
  • die Haftung des Tierhalters.

Bei Abwehr unberechtigter Forderungen und Durchsetzung eigner Ansprüche

Fachanwalt für Verkehrsrecht David Urbanik
Fachanwalt für Verkehrsrecht David Urbanik

Im Haftungs- und Schadensrecht werde ich seit Jahren als Prozessanwalt von Versicherungen beauftragt, z.B. bei der Abwehr von Forderungen in der Privathaftpflichtversicherung. Die dabei gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen kann ich zum Vorteil meiner Mandanten nutzen – sowohl bei der Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen als auch bei der Durchsetzung eigener Ansprüche.

Personenschaden? Beauftragen Sie lieber einen erfahrenen Anwalt!

Die Pflicht zum Schadensersatz gilt auch bei einem Personenschaden. Unfälle und andere Schadenereignisse können oft schlimme gesundheitliche Folgen nach sich ziehen. Wenn Sie verletzt werden, haben Sie nicht nur Schmerzen und Beschwerden. Sie können außerdem oft Ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen, Ihren Haushalt nicht mehr versorgen, Sie verlieren zahlreiche soziale Kontakte und oft müssen Sie viele zusätzliche Kosten tragen bzw. auslegen.

Personenschaden - Schadensrecht - Rechtsanwalt David UrbanikDie vollständige Abwicklung eines Personenschadens ist sehr komplex und sie erfordert umfangreiches Detailwissen und praktische Erfahrung in diesem Bereich. Bei einem Personenschaden ist an viel mehr zu denken als an ein angemessenes Schmerzensgeld. Weitere Schadenspositionen können beispielsweise der Haushaltsführungsschaden, der Erwerbsschaden, die vermehrten Bedürfnisse oder die Heilbehandlungskosten sein. Bei größeren Personenschäden übersteigen die Zahlungen für den Haushaltsführungsschaden und den Erwerbsschaden in der Regel das angemessene Schmerzensgeld bei Weitem. Wenn solche Positionen nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht werden, kann der Geschädigte einen Großteil seiner Entschädigung endgültig verlieren.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht und Prozessanwalt verschiedener Versicherungen habe ich außergerichtlich und in Gerichtsverfahren täglich mit Menschen zu tun, die einen Personenschaden erlitten haben. Wenn Sie mich mit der Abwicklung Ihres Schadens beauftragen, werde ich die entstandenen Schadenspositionen für Sie berechnen und die entsprechenden Zahlungen beim Schädiger bzw. dessen Versicherung einfordern.

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Sie können sich gerne bei Fragen zum Schadensrecht an mich wenden:  0951 / 160 950 50

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