Strafrecht

Im Strafverfahren geht es immer um sehr viel. Sie müssen Ihren Verteidiger daher sorgfältig aussuchen. Neben einschlägiger Erfahrung im Strafrecht kommt es entscheidend darauf an, dass Sie ganz persönlich das Gefühl haben, Ihrem Rechtsanwalt vertrauen zu können.

„Schweigen!“ ist die goldene Regel im Strafrecht. Sprechen Sie immer zuerst mit einem Strafverteidiger, denn nur der ist garantiert auf Ihrer Seite!

Hilfe vom Strafverteidiger im Strafrecht – bei mir sind Sie in guten Händen

Wenn Sie festgenommen werden, Ihre Wohnung oder Ihre Geschäftsräume durchsucht werden oder Sie von der Polizei zu einer Vernehmung vorgeladen werden, sollten Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt kontaktieren, bevor Sie mit der Polizei sprechen.

Sie sollten im eigenen Interesse immer von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keine Angaben zur Sache machen, sondern nur Ihre Personalien angeben (Name, Geburtsname und -ort, Anschrift, Beruf, Familienstand und Staatsangehörigkeit). Zur Sache sollten Sie keine Angaben machen und dringend schweigen! 

So helfe ich Ihnen konkret

Ich nehme für Sie Akteneinsicht, analysiere die Situation und besprechen mit Ihnen das optimale Vorgehen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie. Soweit möglich, unternehme ich die notwendigen Schritte, damit das Verfahren in einem möglichst frühen Stadium beendet wird. Falls tatsächlich Anklage gegen Sie erhoben wird, ist eine professionelle Strafverteidigung unerlässlich. Ich verteidige Sie im Gerichtsverfahren und stehen Ihnen beratend bis zum Abschluss des Verfahrens zur Seite.

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf!

Sachbeschädigung, Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Nötigung, unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln, Totschlag oder Mord – stehen solche Vorwürfe im Raum, müssen Sie sofort einen Strafverteidiger hinzuziehen. Im Strafverfahren ist es wichtig, dass von Anfang an keine Fehler passieren, die später nicht mehr korrigiert werden können, also z.B. keine unbedachten Aussagen gemacht werden.

Straftaten im Straßenverkehr

Strafrecht - Rechtsanwalt David Urbanik

Die Verteidigung bei Straftaten im Straßenverkehr ist „mein tägliches Brot.“ Rechtsanwalt David Urbanik ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Mitautor diverser Fachbücher zum Straßenverkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht. Ermittlungsverfahren im Straßenverkehrsstrafrecht sollten Betroffene nicht auf die leichte Schulter nehmen. Hier drohen neben ganz empfindlichen Geldstrafen und Fahrverboten oft Konsequenzen für die Fahrerlaubnis.

Haben Sie Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf:

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